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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Gleich nachdem wir Ihren Fragebogen an eine unserer Kundenbetreuerinnen gegeben haben, wird diese Sie anrufen und mit Ihnen den Fragebogen im Details durchgehen. Sie wird Ihnen Vorschläge unterbreiten. Wenn Sie sich dann entscheiden sollten und wir eine Betreuungskraft zu Ihnen bringen, wird unsere Kundenbetreuerin mitfahren und sich persönlich bei Ihnen vorstellen. Sie ist dann dauerhaft Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen.