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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Seit Gründung der SHD im Jahr 2007 arbeiten wir ausschließlich mit selbständigen Betreuungskräften zusammen. Verschiedene Gerichtsurteile haben immer wieder bestätigt, dass Betreuungskräfte unter bestimmten Voraussetzungen selbständig arbeiten können. Die SHD legt größten Wert darauf, dass alle Vereinbarungen und Verträge immer an die neueste Rechtsprechung angepasst werden. Dazu sind wir im engen Austausch mit unseren Branchenverbänden sowie unseren fachlich spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten. Darüber hinaus ist das rechtliche Modell der SHD auch von den Steuerbehörden direkt überprüft worden. Außerdem haben wir die staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI beantragt und erhalten.