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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. zur „24-Stunden-Betreuung“ in häuslicher Gemeinschaft

Alltägliche Routinen können im hohen Alter zu unüberwindbaren Hindernissen werden, wenn keine helfende Hand zur Stelle ist. Deshalb ist die 24-Stunden-Betreuung in vielen Familien Thema, wenn über eine geeignete Form der Betreuung entschieden werden muss. Lesen Sie mehr unter: Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. zum Thema 24-Stunden-Betreuung