Welche Aufgaben können die Betreuungskräfte übernehmen, welche nicht?
Die Betreuungskräfte haben zwei Aufgabenschwerpunkte: Haushalt und Tätigkeiten der Grundpflege. D.h. ganz wie sie es wünschen, können die Betreuungskräfte putzen, waschen, bügeln, kochen, einkaufen, etc.